AGB vom Forsthaus Thiemsburg
Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Forsthaus Thiemsburg
Als Text:
Vorbemerkung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend für die Überlassung des Restaurants „Forsthaus Thiemsburg“ und deren angrenzenden Räumlichkeiten als SB-Restaurant, für Gruppenreisen, zur Bewirtung, zur Durchführung von Veranstaltungen sowie aller mit diesen zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume, Lager und Flächen. Vertragspartner sind der Veranstalter bzw. Gast und das Restaurant „Forsthaus Thiemsburg“. Ist der Besteller nicht der Veranstalter insbesondere bei Überlassung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen, so kann das „Forsthaus Thiemsburg“ vom Besteller eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen.
Vertragsschluss
1. Der Bewirtungsvertrag kommt durch eine Vereinbarung des Vertragspartners und dem Restaurant „Forsthaus Thiemsburg“ zustande für einen konkreten Termin und für eine konkrete Personenzahl.
2. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preisen von Speisen und Getränken eingeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung/Reise 120 Tage, so behält sich das Restaurant das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.
3. Der Pauschalvertrag, insbesondere die Zurverfügungstellung des Restaurants für Gruppenreisen soll schriftlich mit den Formularen des „Forsthauses Thiemsburg“ abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Bei Vertragsabschluss oder unverzüglich danach wird dem Vertragspartner die vollständige Bestätigung ausgehändigt. Dazu ist das „Forsthaus Thiemsburg“ nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn handelt.
4. An die Anmeldung ist der Vertragspartner zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch das Restaurant schriftlich bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsabschluss.
5. Telefonisch nimmt das „Forsthaus Thiemsburg“, worauf der Vertragspartner ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor, auf die hin der Vertrag durch die schriftliche Anmeldung, die der Vertragspartner unverzüglich unterschrieben an das „Forsthaus Thiemsburg“ zurückzuleiten hat und die Bestätigung, geschlossen wird. Sendet der Vertragspartner die unterschiebene Anmeldung nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Zugang der Anmeldung zurück, so kann das Restaurant von der Reservierung Abstand nehmen, sofern es der Vertragspartner nach Aufforderung wiederum unterlässt, die Anmeldung unterschrieben an ihn weiterzuleiten. Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt.
Rücktritt/Stornierungskosten
5. a) Bei Gruppenreisen hat der Vertragspartner jederzeit die Möglichkeit den Rücktritt zu erklären, er ist in diesem Fall verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen:
Erfolgt der Rücktritt bis 6 Wochen vor Reisebeginn 5% des Gesamtpreises, erfolgt der Rücktritt bis 3 Wochen vor Reisebeginn 20% des Gesamtpreises, bei Rücktritt bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn 40% des Gesamtpreises, bei Rücktritt bis 1 Woche vor Reisebeginn 50% des Gesamtpreises, danach fallen 60% des Gesamtpreises als Stornokosten an.
b) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Restaurant „Forsthaus Thiemsburg“. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Dem Vertragspartner wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.
Verzehr
6. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
Haftung
8. Das Restaurant übernimmt ausdrücklich bei Verlust keine Haftung für Wertsachen. Auch die Verwahrung der Garderobe obliegt der Aufsichtspflicht der Vertragspartner.
9. Der Vertragspartner haftet für Verlust oder Beschädigungen, die durch ihn oder seine „Erfüllungsgehilfen“ verursacht worden sind. Der Vertragspartner ist gehalten, die Einbringung von gefährlichem oder gar gesetzeswidrigem Gut anzuzeigen. Generell haftet das „Forsthaus Thiemsburg“ nur bei grob fahrlässigem Verschulden oder Vorsatz von Erfüllungsgehilfen für entstandenen Schaden.